Le Scandale · Dokumente

Clubordnung

Die Regeln für den Eintritt in den Club und den Aufenthalt in seinen Räumen: Alter, Dresscode, wann wir den Eintritt verweigern, Videoüberwachung und Fotos. Vorab aufgeschrieben, damit an der Tür nichts überrascht.

Fassung vom 21. September 2026.

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Club Le Scandale, nachfolgend Club, befindet sich in der ulica Zaruskiego 5, 34-500 Zakopane, Polen.
  2. Betrieben wird der Club von Horeca Scandale Group Klesyk spółka jawna (eine offene Handelsgesellschaft nach polnischem Recht) mit Sitz in Kraków, Plac Nowy 9, 31-056 Kraków, Polen, Steueridentifikationsnummer NIP 6762479464, statistische Nummer REGON 123206491, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy) unter der Nummer KRS 0000523045 durch das Amtsgericht für Kraków-Śródmieście in Kraków, XI. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, nachfolgend Betreiber.
  3. Kontakt: Telefon +48 530 331 531, E-Mail-Adresse rezerwacje@scandalezakopane.pl, Anschrift für Korrespondenz und Reklamationen Plac Nowy 9, 31-056 Kraków, Polen.
  4. Diese Ordnung legt die Bedingungen für den Eintritt in den Club und den Aufenthalt in seinen Räumen fest. Für Logenreservierungen und Online-Zahlungen gelten die gesonderten Reservierungs- und Online-Zahlungsbedingungen.
  5. Die Ordnung ist am Eingang des Clubs und unter scandalezakopane.pl in einer Form verfügbar, die das Herunterladen und Ausdrucken ermöglicht.
  6. Das Betreten der Clubräume gilt als Kenntnisnahme und Annahme dieser Ordnung. Unkenntnis der Ordnung befreit niemanden von der Pflicht, sie einzuhalten.

§2. Clubbereiche und Öffnungszeiten

  1. Der Club besteht aus drei Bereichen: Aperitif Bar, Cocktail Room und Music Loft.
  2. Die Aperitif Bar ist täglich von 9:00 bis 23:00 geöffnet. Der Eintritt ist frei, ohne Entgelt, ohne Gästeauswahl und ohne Altersgrenze. Alkoholische Getränke werden dort zu den in §5 Abs. 1 Buchst. a und b beschriebenen Bedingungen verkauft.
  3. Cocktail Room und Music Loft sind donnerstags und sonntags von 21:00 bis 2:00 geöffnet sowie freitags und samstags ab 21:30, wobei der Cocktail Room um 4:00 und das Music Loft um 5:00 schließt. An ausgewählten Tagen veranstaltet der Club Events an anderen Terminen und zu anderen Zeiten, gemäß dem auf der Website veröffentlichten Kalender.
  4. Der Betreiber kann die Öffnungszeiten ändern. Die aktuellen Zeiten und Veranstaltungstermine werden unter scandalezakopane.pl veröffentlicht.

§3. Eintritt in den Club

  1. Der Eintritt in Cocktail Room und Music Loft ist kostenpflichtig. Der aktuelle Betrag ist am Eingang und auf der Website des Clubs angegeben und beträgt zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Ordnung 40 Złoty pro Person.
  2. Der Eintritt setzt voraus, dass die Anforderungen an Alter und Dresscode gemeinsam erfüllt sind und dass die in §5 genannten Umstände nicht vorliegen.
  3. Der Eintritt in Cocktail Room und Music Loft steht Frauen ab 18 Jahren und Männern ab 21 Jahren offen. Bestehen Zweifel am Alter, ist das Personal berechtigt, einen Lichtbildausweis zum Nachweis des Alters zu verlangen; die Weigerung, ein solches Dokument vorzuzeigen, bedeutet die Verweigerung des Eintritts.
  4. Das Recht, einen Ausweis zu verlangen, beruht auf Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 1982 über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus (ustawa o wychowaniu w trzeźwości i przeciwdziałaniu alkoholizmowi), der den Verkäufer berechtigt, einen Ausweis zu verlangen, wenn Zweifel an der Volljährigkeit des Käufers bestehen.
  5. Eine bezahlte Logenreservierung befreit niemanden davon, die in dieser Ordnung festgelegten Eintrittsbedingungen zu erfüllen.

§4. Dresscode

  1. In Cocktail Room und Music Loft gilt ein Smart-Casual-Dresscode. In der Aperitif Bar gilt kein Dresscode.
  2. Wir akzeptieren nicht:
  • Sportkleidung und Trainingsanzüge, einschließlich Trainingshosen und -jacken, sowie Sportdressen
  • Strandkleidung
  • Badelatschen und Strandschuhe
  • Trekking- und Skischuhe
  • Skikleidung und technische Outdoorbekleidung
  • ärmellose Oberteile
  • Kappen, einschließlich Baseballkappen, Mützen und sonstiger Kopfbedeckungen
  • Bauchtaschen
  • sichtbar verschmutzte oder beschädigte Kleidung
  • Kleidung mit Inhalten, die zu Gewalt oder Hass aufrufen, oder mit beleidigenden Inhalten
  • Kostüme, ausgenommen bei Themenveranstaltungen, bei denen der Club sie ausdrücklich zulässt
  1. Die Einschränkung für Kopfbedeckungen gilt nicht für Kopfbedeckungen, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen werden.
  2. Die in Absatz 2 genannten Kriterien werden auf alle Gäste gleich angewendet.

§5. Verweigerung des Eintritts und Verweisung aus dem Club

  1. Der Betreiber verweigert den Eintritt in den Club oder verweist aus dem Club eine Person, die:
  • a) betrunken ist oder deren Verhalten auf eine Alkoholisierung oder die Einnahme anderer berauschender Substanzen hindeutet. Grundlage ist Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus, der den Verkauf und das Ausschenken alkoholischer Getränke an Personen verbietet, deren Verhalten darauf hindeutet, dass sie betrunken sind. Die Beurteilung obliegt dem Personal und stützt sich auf den körperlichen und geistigen Zustand der Person, insbesondere auf Gleichgewichtsstörungen, Schwanken, gestörte Bewegungskoordination, undeutliche oder stark beeinträchtigte Sprache, Schwierigkeiten bei der zusammenhängenden Verständigung, Desorientierung, übermäßige Schläfrigkeit, Verlust der Verhaltenskontrolle oder starken Alkoholgeruch in Verbindung mit weiteren Anzeichen
  • b) minderjährig ist oder die Altersanforderung nach §3 Abs. 3 nicht erfüllt, ebenso eine Person, die sich weigert, ein Dokument zum Nachweis ihres Alters vorzuzeigen
  • c) sich aggressiv oder beleidigend verhält oder sich so verhält, dass andere Personen oder Sachen gefährdet werden
  • d) gefährliche Gegenstände oder berauschende Substanzen mit sich führt oder eigenen Alkohol mitbringt
  • e) die in §4 beschriebenen Anforderungen des Dresscodes nicht erfüllt
  • f) grob gegen die in §6 beschriebenen Ordnungsregeln verstößt oder Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes in Sicherheitsfragen nicht befolgt
  1. Die in Absatz 1 genannte Liste der Gründe ist abschließend. Der Betreiber verweigert den Eintritt aus keinen anderen als den genannten Gründen und wendet diese Kriterien auf alle Gäste gleich an.
  2. Wird die Beurteilung der Nüchternheit bestritten, kann ein Gast freiwillig einen Atemalkoholtest machen, sofern im Club ein Gerät verfügbar ist. Der Test ist freiwillig, und sein Ergebnis entbindet das Personal nicht von der Pflicht, den körperlichen und geistigen Zustand der Person selbst zu beurteilen.
  3. Auf Verlangen einer Person, der der Eintritt verweigert wurde, stellt der Betreiber schriftlich eine kurze Bestätigung der Verweigerung mit Angabe des Grundes aus oder sendet sie an eine von dieser Person angegebene E-Mail-Adresse.
  4. Die finanziellen Folgen einer Verweigerung des Eintritts für einen Gast mit bezahlter Reservierung sind in §8 der Reservierungs- und Online-Zahlungsbedingungen geregelt.
  5. Wird eine Person im Lauf des Abends aus dem Club verwiesen, gibt der Betreiber ihr die bezahlten, nicht konsumierten Produkte heraus. Die Herausgabe erfolgt ausschließlich in den Räumen des Clubs und auf unmittelbares Verlangen der Person, die die Reservierung vorgenommen hat. Flaschen mit sichtbarem Inhalt rührt das Personal ohne Zustimmung der reservierenden Person nicht an.
  6. Das Ausschenken alkoholischer Getränke an eine betrunkene Person ist nach Art. 15 des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit verboten. In einem solchen Fall bleiben ungeöffnete Produkte 30 Tage lang zur Abholung im Club verfügbar oder werden zu den in §8 der Reservierungs- und Online-Zahlungsbedingungen festgelegten Bedingungen abgerechnet.
  7. Der Betreiber führt keine Liste von Personen mit Hausverbot. Die Entscheidung über den Eintritt wird jedes Mal vor Ort auf Grundlage der in dieser Ordnung festgelegten Kriterien getroffen.

§6. Ordnungsregeln

  1. In den Räumen des Clubs ist es verboten:
  • eigenen Alkohol, eigene Getränke oder Speisen mitzubringen
  • Waffen, gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik oder berauschende Substanzen mitzubringen
  • Tabakerzeugnisse oder elektronische Zigaretten außerhalb des ausgewiesenen Raucherraums zu rauchen
  • sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer gefährdet wird, oder Sachen zu beschädigen
  1. Die Nutzung der Garderobe ist kostenlos. Für abgegebene Gegenstände haftet der Betreiber nach den allgemeinen Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs (Kodeks cywilny). Für Gegenstände, die außerhalb der Garderobe zurückgelassen werden, übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  2. In den Räumen des Clubs gefundene Gegenstände werden 30 Tage lang aufbewahrt und nach Nachweis der Berechtigung zur Abholung herausgegeben.
  3. Für Schäden am Eigentum des Clubs haftet der Gast nach den allgemeinen Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs.

§7. Videoüberwachung

  1. Die Räume des Clubs sind videoüberwacht. Verantwortlicher ist der Betreiber, Zweck ist die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen. Grundlage der Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, also Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
  2. Die Videoüberwachung erfasst den Eingang des Clubs, die Verkehrsflächen, die Räume und die Bars. Nicht erfasst sind die Toiletten, die Garderobe und der Raucherraum.
  3. Die Videoüberwachung zeichnet keinen Ton auf.
  4. Die Aufzeichnungen werden 30 Tage lang gespeichert und danach automatisch überschrieben. Stellt eine Aufzeichnung ein Beweismittel in einem Verfahren dar, verlängert sich diese Frist bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens.
  5. Der videoüberwachte Bereich ist am Eingang mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
  6. Die Einzelheiten der Verarbeitung von Daten aus der Videoüberwachung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

§8. Fotos und Videomaterial

  1. Die im Club stattfindenden Veranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen und werden dokumentiert. Während der Veranstaltungen entstehen Fotos und Videomaterial mit Reportagecharakter, die den Verlauf der Veranstaltung, die Innenräume und die Atmosphäre des Clubs zeigen.
  2. Der Betreiber veröffentlicht dieses Material unter scandalezakopane.pl und in den sozialen Medien des Clubs und verwendet es in Werbematerial zur Tätigkeit des Clubs, einschließlich Veranstaltungsberichten, Ankündigungen kommender Veranstaltungen und Pressepublikationen.
  3. Grundlage für die Verbreitung des Bildnisses einer Person ist Art. 81 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (ustawa o prawie autorskim i prawach pokrewnych), wonach für die Verbreitung des Bildnisses einer Person, die lediglich ein Detail eines Ganzen wie einer Versammlung, einer Landschaft oder einer öffentlichen Veranstaltung darstellt, keine Erlaubnis erforderlich ist; und, was den Datenschutz betrifft, das berechtigte Interesse des Betreibers an der Dokumentation und Bewerbung der eigenen Tätigkeit, also Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
  4. Fotos und Material, auf denen eine Person einzeln dargestellt wird, insbesondere Porträt- und gestellte Aufnahmen, sowie Material, das in bezahlter Werbung, auf Plakaten und in sonstiger Kommunikation verwendet wird, in der das Bildnis einer Person das Hauptelement ist, werden vom Betreiber ausschließlich mit gesonderter, schriftlich oder auf andere Weise festgehaltener Einwilligung dieser Person aufgenommen und veröffentlicht. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
  5. Der Hinweis darauf, dass Material aufgezeichnet wird, ist am Eingang des Clubs angebracht.
  6. Ein Antrag auf Entfernung einer Veröffentlichung, die das Bildnis einer Person enthält, sowie ein Widerspruch gegen die Verarbeitung können an rezerwacje@scandalezakopane.pl gesendet werden. Der Betreiber entfernt eine solche Veröffentlichung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

§9. Reklamationen

  1. Reklamationen zu den Leistungen des Clubs können an die E-Mail-Adresse rezerwacje@scandalezakopane.pl oder schriftlich an Horeca Scandale Group Klesyk spółka jawna, Plac Nowy 9, 31-056 Kraków, Polen, gesendet werden.
  2. Wir bitten darum, Reklamationen innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis einzureichen; das erlaubt es, den Sachverhalt zuverlässig festzustellen, insbesondere anhand der 30 Tage lang gespeicherten Videoaufzeichnungen. Eine Reklamation nach Ablauf dieser Frist schränkt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht ein.
  3. Wir bearbeiten eine Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und antworten auf demselben Weg, auf dem sie uns erreicht hat.
  4. Verbraucher können außergerichtliche Wege der Bearbeitung von Reklamationen und der Geltendmachung von Ansprüchen nutzen, darunter die Hilfe eines Kreis- oder Stadtverbraucherschutzbeauftragten (rzecznik konsumentów) sowie die von der Europäischen Kommission betriebene Online-Plattform zur Streitbeilegung ODR.

§10. Schlussbestimmungen

  1. In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs, des Gesetzes über Verbraucherrechte und des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus.
  2. Der Betreiber kann diese Ordnung ändern. Eine Änderung gilt nicht für Reservierungen, die vor dem Tag ihrer Veröffentlichung bezahlt wurden.
  3. Diese Ordnung gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung unter scandalezakopane.pl.
  4. Dieses Dokument ist eine Übersetzung des polnischen Originals. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die unter scandalezakopane.pl verfügbare polnische Fassung maßgeblich.